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Einspruch gegen StrafbefehlZurück| Mail: kaden@rechtsanwalt-kaden-dresden.de | Telefon: 0351 8908169 | Fax: 0351 79588485 |
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AnwaltskostenEine wichtige Frage vorab. Was kostet der Strafverteidiger? Im Gegensatz zu Zivilrecht ist die Beiordnung eines Strafverteidigers nicht von den finanziellen Verhältnissen des Angeklagten abhängig. Vielmehr kommt es auf die zu erwartende Strafe und den Schweregrad des Falles an. Damit scheidet eine Pflichtverteidigung in vielen Strafbefehlsverfahren von Anfang an aus. Allerdings können sich Bedürftige bevor sie anwaltlichen Rat hinzuziehen, beim Amtsgericht von dem Sie den Strafbefehl bekommen haben, einen Beratungshilfeschein verlangen. Die Anwaltskosten richten sich grundsätzlich nach dem RVG dem Vergütungsgesetz der Rechtsanwälte. Um unverbindliche eine Zahl zu nennen hier eine Rechnung:
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28.März 2012