Strafbefehl.

Einspruch gegen Strafbefehl

Zurück| Mail: kaden@rechtsanwalt-kaden-dresden.de | Telefon: 0351 8908169 | Fax: 0351 79588485

Anwaltskosten

Eine wichtige Frage vorab. Was kostet der Strafverteidiger?

Im Gegensatz zu Zivilrecht ist die Beiordnung eines Strafverteidigers nicht von den finanziellen Verhältnissen des Angeklagten abhängig. Vielmehr kommt es auf die zu erwartende Strafe und den Schweregrad des Falles an. Damit scheidet eine Pflichtverteidigung in vielen Strafbefehlsverfahren von Anfang an aus.

Allerdings können sich Bedürftige bevor sie anwaltlichen Rat hinzuziehen, beim Amtsgericht von dem Sie den Strafbefehl bekommen haben, einen Beratungshilfeschein verlangen.

Die Anwaltskosten richten sich grundsätzlich nach dem RVG dem Vergütungsgesetz der Rechtsanwälte. Um unverbindliche eine Zahl zu nennen hier eine Rechnung:

Grundgebühr 4100 VV 165,00 Euro
Verfahrensgebühr 4104 VV 140,00 Euro
Verfahrensgebühr 4106 VV 140,00 Euro
Terminsgebühr 4108 VV 230,00 Euro
Aktenauslagen   12,00 Euro
Auslagenpauschale 7001,7002 VV 20,00 Euro
50 Kopien aus der Ermittlungsakte 7000 Nr.1a VV 25,00 Euro
Mwst 19 Prozent 139,08 Euro
Summe   871,08 Euro

 

Kontakt | Impressum | Datenschutz

28.März 2012