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Einspruch gegen StrafbefehlZurück| Mail: kaden@rechtsanwalt-kaden-dresden.de | Telefon: 0351 8908169 | Fax: 0351 79588485 |
Führerschein zurückbekommen - nach § 111a StPOWegen einer Verkehrsstraftat wurde der Führerschein entzogen und man will den Führerschein so schnell wie möglich zurück? In Führerscheinsachen ist eine Onlineberatung nicht angebracht, da auf viele Besonderheiten zu achten ist. Trotzdem kann die Sache vorab per Mail besprochen werden.
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28.März 2012